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USK

Die Alterseinstufungen der USK, sichtbar auf den Produktverpackungen, dienen als Orientierungshilfe für Eltern, Erzieher und andere Interessierte. Die USK-Prüfung besteht im Wesentlichen in der Untersuchung aller Spielelemente in ihrem Zusammenhang mit emotionalen Anforderungen durch die Übernahme der Spielerrolle. Es entsteht die Aussage über eine Schadensbegrenzung vor befürchteten Wirkungsrisiken für Altersgruppen, die aufgrund der Erfahrungen der Gutachterinnen und Gutachter, der öffentlichen Meinungsbildung, wissenschaftlicher Veröffentlichungen und nicht zuletzt mit Blick auf gesetzliche Grundlagen angenommen werden.


Freigegeben ohne Altersbeschränkung gemäß § 14 JuSchG. Spiele mit diesem Siegel sind aus der Sicht des Jugendschutzes für Kinder jeden Alters unbedenklich. Sie sind aber nicht zwangsläufig schon für jüngere Kinder verständlich oder gar komplex beherrschbar.

Freigegeben ab 6 Jahren gemäß § 14 JuSchG. Die Spiele wirken abstrakt-symbolisch, comicartig oder in anderer Weise unwirklich. Spielangebote versetzen den Spieler möglicherweise in etwas unheimliche Spielräume oder scheinen durch Aufgabenstellung oder Geschwindigkeit zu stressig für Vorschulkinder. Oft sind sie ab 8-10 Jahren auch komplex beherrschbar.

Freigegeben ab 12 Jahren gemäß § 14 JuSchG. Kampfbetonte Grundmuster in der Lösung von Spielaufgaben. Zum Beispiel setzen die Spielkonzepte auf Technikfaszination (historische Militärgerätschaft oder Science-Fiction-Welt) oder auch auf die Motivation, tapfere Rollen in komplexen Sagen- und Mythenwelten zu spielen.

Freigegeben ab 16 Jahren gemäß § 14 JuSchG. Rasante bewaffnete Action, mitunter gegen menschenähnliche Spielfiguren sowie Spielkonzepte, die fiktive oder historische kriegerische Auseinandersetzungen atmosphärisch nachvollziehen lassen.

Keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG. Typisches Erwachsenenspiel in Idee, Konzept und atmosphärischer Umsetzung, zumeist mit einem hohen Grad an virtueller Gewalt gegen menschlich gestaltete Spielfiguren.

Filme und PC- & Videospiele ohne Jugendfreigabe

Innerhalb Deutschlands ist eine Lieferung von Filmen und PC- & Videospielen, die mit "keine Jugendfreigabe gemäß §14 JuSchG" gekennzeichnet wurden (oder gar keine Alterseinstufung erhalten haben), an Minderjährige nicht möglich.
Bitte beachten Sie: Der Name auf dem Ausweis des Empfängers der Bestellung muss dem in der Lieferadresse hinterlegten Namen **exakt** entsprechen. Bitte geben Sie daher unbedingt den Namen des Empfängers genauso an, wie er in dessen Ausweis aufgeführt ist (auch weitere Vornamen!).

Die Übergabe der Sendung erfolgt ausschließlich eigenhändig. Das heißt, der Empfänger muss persönlich anwesend sein, um die Lieferung entgegenzunehmen. Dabei werden Identität und Volljährigkeit des Empfängers überprüft. Hierzu ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses notwendig. Die Vorlage eines Führerscheins ist zur Aushändigung der Sendung nicht ausreichend.

Eine Lieferung an Postfach- und Packstation-Adressen ist deshalb nicht möglich!

Da Artikel ohne Jugendfreigabe innerhalb Deutschlands nur als Spezialversand für Artikel ohne Jugendfreigabe verschickt werden können,ist es unbedingt erforderlich, dass der Name auf dem Ausweis exakt mit dem in der Lieferadresse in der Bestellung übereinstimmt. Dies ist unerlässlich;da bei der Versandart Spezialversand für Artikel ohne Jugendfreigabe bei der Auslieferung Ihre Daten geprüft werden, um sicherzustellen, dass keine Auslieferung an Minderjährige erfolgt.


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